Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, fortan AGB’s genannt, gelten für alle
Angebote und Leistungen, für die Entwicklung und Abnahme von Software
sowie alle Verträge der giordano.ch ag, insbesondere für Beratung,
Organisation, Entwicklung und Programmierung von Software, Modulen und
EDV-Systemen, Systemanalysen, Softwareerweiterungen und -modifikationen.
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
Ihnen wird hiermit widersprochen. Diese vorliegenden Bedingungen werden
vom Kunden auch für weitere von giordano.ch ag zu erbringende Leistungen
anerkannt, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Offerten / Auftragsbestätigungen
Unsere
Offerten respektive Auftragsbestätigungen beruhen auf Angaben unserer
Kunden sowie Erfahrungszahlen und Schätzungen. Zusatzarbeiten und
nachträgliche Änderungen an bereits vereinbarten oder gelieferten
Unterlagen oder zusätzlich durch Sie geforderte Leistungen werden
separat ausgewiesen und verrechnet. Die Auftragsbestätigung inklusive
sämtlicher integraler Dokumente bildet den Vertragsabschluss zwischen
der Kundin und der giordano.ch ag. Angebote der giordano.ch ag sind
freibleibend und unverbindlich. Angebotsunterlagen bleiben Eigentum der
giordano.ch ag und dürfen ohne Zustimmung der giordano.ch ag weder
vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
Kostendach
Wird ein Kostendach vereinbart, dann ist dieses für die Abrechnung bindend. Ein
Kostendach muss jedoch im Auftrag - sei es ein gesamter Projekt-Auftrag oder
auch nur die Bestätigung einer einzelnen Projektaufgabe - explizit zwischen der
Auftraggeberin und giordano.ch ag vereinbart werden. Ohne diese explizite,
gegenseitige Vereinbarung, kann keine Auftraggeberin auf der Abrechnung zu
einem Kostendach bestehen und der effektive Aufwand ist geschuldet.
Werkvertrag oder Rahmenvertrag
Ein Auftrag, Projektauftrag oder eine Projektaufgabe gilt nur dann
als Werkvertrag, wenn die Auftraggeberin ihre Anforderungen vor Unterzeichnung
oder Auftragsbestätigung schon im Lastenheft mit einer sehr genauen
Beschreibung der umzusetzenden Funktionen definiert hat. Es muss bereits vor
Auftragsbestätigung inhaltlich, funktional und technisch unmissverständlich
klar sein, was die Umsetzung erfüllen soll. Jede einzelne Projektaufgabe mit
„RE-Nummer“ (Anforderungsnummer) muss ebenfalls eine sehr genaue Anforderung,
technische Spezifikation und eine exakte Aufwandschätzung enthalten. Ohne
solche exakten Vorgaben gilt der Auftrag, das Projekt oder auch eine einzelne
Projektaufgabe nicht als Werkvertrag. Wenn nicht vor Auftragsvergabe exakt und
unmissverständlich klar ist, was das Ergebnis des Auftrages ist, sondern die
Anforderungen erst im Verlaufe des Projektes agil und gemeinsam erarbeitet,
geändert oder erweitert werden, handelt es sich um einen Rahmenvertrag. Ein
Rahmenvertrag lässt eine agile Entwicklung zu, das heisst, die Anforderungskriterien sind nicht starr, sondern
ständiger und gemeinsamer Neubewertung und Anpassung unterworfen. Wenn innerhalb eines Rahmenvertrages Anforderungen, Spezifikationen und
technische Vorgaben oder Projekt-Bedingungen erst im Verlaufe des Projekts
erarbeitet werden, können zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung noch keine
genauen Kosten definiert sein und es besteht auch noch keine Klarheit darüber,
was das Ergebnis der Umsetzung genau sein soll. Innerhalb eines Rahmenvertrag
kann es jedoch durchaus einzelne Projektaufgaben geben, die den Charakter eines
Werkvertrag haben. Dann nämlich, wenn im Kontext einer einzelnen Projektaufgabe
genaue Anforderungen, Spezifikationen und technische Vorgaben mit
Aufwandschätzung vereinbart werden. In diesem Fall unterliegen nur solche
einzelne Projektaufgaben dem Werkvertrag, aber nicht das gesamte Projekt.
Arbeitsgrundsätze
Als
Beauftragte unserer Kunden wahren wir deren Interessen nach bestem
Wissen und Gewissen. Wir verpflichten uns, Geschäftsgeheimnisse
vollumfänglich zu wahren. Sämtliche uns zur Verfügung gestellten
Unterlagen unserer Kunden werden streng vertraulich behandelt.
Leistungen und Verbindlichkeit
Für
neue Kunden ist die erste Besprechung kostenlos und sie ist für beide
Parteien unverbindlich. Unsere Leistungen erfolgen aufgrund der
getroffenen Vereinbarungen in der Offerte oder Auftragsbestätigung. Ohne
eine anders lautende Vereinbarung werden unsere Leistungen
grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet. Mit der Erteilung eines
Auftrages in schriftlicher und/oder mündlicher Form oder mit der
Akzeptanz unserer Auftragsbestätigung, erklärt sich der Auftraggeber mit
unseren Geschäftsbedingungen einverstanden. Abweichende oder ergänzende
Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Vom Kunden angeforderte andere
Leistungen sind entsprechend unseren Aufwendungen zu vergüten.
Ausführung von Leistungen
Der
Kunde benennt einen Ansprechpartner oder einen Projektleiter, der
kundenseitig in Zusammenarbeit mit der giordano.ch ag die notwendigen
Informationen und Entscheidungen geben oder sie herbeiführen kann.
Sämtliche Willenserklärungen des Kunden in Bezug auf die Durchführung
des Projekts oder die Erbringung der Leistungen sind für giordano.ch ag
nur dann verbindlich, wenn sie von dem benannten Ansprechpartner
abgegeben worden sind. Die Kundin ist dafür verantwortlich, dass sie
ihre Mitwirkungspflichten, insbesondere bei der Durchführung von
Projekten, termingerecht erbringt. Ist dies nicht der Fall, so kann
giordano.ch ag nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nach
ihrer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen.
Wenn die Leistungen von giordano.ch ag
aus mehreren Teilen oder Leistungen bestehen, erstellt die giordano.ch
ag je Teil (in der Regel die Projektaufgabe eines Gesamtprojekts) eine
entsprechende Anforderung und Spezifikation, welche durch die Kundin
frei gegeben und abgenommen wird. Zusammen mit der Kundin erstellt
giordano.ch ag einen Projektplan mit den Abhängigkeiten der Teilprojekte
voneinander und deren Termine zur Fertigstellung. Unvorhergesehene
Verzögerungen führen zu einer entsprechenden Verschiebung der
vorgesehenen Termine ohne Anrecht der Kundin auf irgendwelche
Entschädigungen. Sind Dritte an der Leistungserbringung für giordano.ch
ag beteiligt, so kann ein Verzug oder eine Nicht- oder
Schlechterfüllung dieser Dritten nicht zum Nachteil von giordano.ch ag
geltend gemacht werden.
Verlangt die Kundin schriftlich
Änderungen der von der giordano.ch ag zu erbringenden Leistungen, so
wird die giordano.ch ag einem solchen Änderungsantrag nachkommen, sofern
ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Leistungsfähigkeit zumutbar ist.
Wenn Änderungen zu einem erhöhten Aufwand seitens der giordano.ch ag
führen, bedarf die einer einvernehmlichen schriftlichen Anpassung der
vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich der Vergütung und eventuell
vereinbarter Fristen.
giordano.ch ag erbringt die vereinbarten
Leistungen nach dem jeweiligen Stand der technischen Vorbedingungen, in
Abhängigkeit von technischen Rahmenbedingungen oder dem Stand der
Technik ausführen. Die Art und Weise der Durchführung sowie den
Arbeitsort und die Arbeitszeit bestimmt giordano.ch ag. Die Kundin ist
verantwortlich dafür, dass die Systemvoraussetzungen für den Einsatz der
von giordano.ch ag gelieferten Programme gegeben sind. Sollten sich
durch ein Fehlen dieser Voraussetzungen Verzögerungen im Projektablauf
oder zusätzliche Kosten ergeben, so geht dies zu Lasten der Kundin.
Minderaufwand oder Mehraufwand
Bezüglich
Minderaufwand oder Mehraufwand gilt die unterzeichnete Gesamtsumme des
Auftrages. In jedem Projekt werden Projektaufgaben gemäss der
Kalkulation (als integrierter Bestandteil des unterzeichneten Auftrages)
mit Stunden und CHF Beträgen erstellt. Sind keine Leistungen kalkuliert
oder deklariert, so werden keine Leistungen erbracht. Im Rahmen der
unterzeichneten Gesamtsumme des Auftrages werden Minder- und
Mehraufwände ausgeglichen. Werden kalkulierte, offerierte und mit der
Auftragsbestätigung unterzeichnete Positionen durch die giordano.ch ag
nicht ausgeführt, so werden diese Leistungen nicht an die Kundin
verrechnet. Wird bei der Ausführung die vereinbarte Gesamtsumme
überschritten, behält sich die giordano.ch ag das Recht vor, den
Mehraufwand zu verrechnen.
Nichterfüllung von Leistungen
Wird
eine Leistung, die in der Kalkulation, in Angeboten oder in
Vereinbarungen wie E-Mail, Supportanfragen oder Besprechungsprotokollen
detailliert ausgewiesen ist, nicht erfüllt, so darf die Kundin nur diese
Leistung abmahnen. Die giordano.ch ag hat daraufhin die Pflicht, diese
Leistung zu erfüllen. Falls die Erfüllung dieser spezifischen Leistung
aus technischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, verzichtet die
giordano.ch ag auf die Verrechnung des bereits angefallenen Aufwandes.
Die Kundin darf deshalb jedoch keine Pauschal-, à Konto- oder
Schlusszahlungen zurückhalten.
Installation
Wenn die
Installation durch die giordano.ch ag ausgeführt wird, hat die Kundin
dafür zu sorgen, dass der Installationsort erreichbar ist und alle
Bedingungen für eine Installation gegeben sind, so dass die Installation
ohne zusätzlichen Aufwand durchgeführt werden kann. Wird die
Installation durch die Kundin vorgenommen, ist ausschliesslich sie
selbst für die reibungslose Durchführung verantwortlich.
System- oder Softwaredokumentationen
Die
Erstellung von System- oder Softwaredokumentationen gehört
ausschliesslich nur dann zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich und
gegen eine gesonderte Vergütung schriftlich vereinbart worden ist.
Abnahme von werkvertraglichen Leistungen
Die
giordano.ch ag testet die programmierte oder konfigurierte Funktion auf
einer Entwicklungsumgebung. Hier erfolgt eine interne Freigabe. Diese
gilt nicht als Abnahme durch die Kundin. Die giordano.ch ag stellt der
Kundin eine Testumgebung zur Verfügung. Die Kundin ist für das Testen
auf der Testumgebung verantwortlich. Eine mit dem Auftrag vereinbarte
Leistung, Software, Modulentwicklung oder programmierte Funktion muss
durch die Kundin getestet und abgenommen werden, bevor diese auf das
produktive System der Kundin gespielt wird.
Innerhalb von 30
Kalendertagen, nachdem die giordano.ch ag der Kundin die Fertigstellung
der Leistungen angezeigt hat, wird die Kundin die Abnahme auf dem
Testsystem schriftlich erklären oder zusammen mit der giordano.ch ag
eine Funktionsprüfung durchführen. Die Funktionsprüfung gilt als
erfolgreich durchgeführt, wenn die Leistungen in allen wesentlichen
Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllen.
Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen werden
in einem gemeinsam zu erstellendem Protokoll festgehalten und von
giordano.ch ag beseitigt. Danach ist die Abnahme schriftlich zu erklären
oder eine weitere Funktionsprüfung wie oben geschildert durchzuführen.
Als versteckte Mängel werden nur Mängel akzeptiert, die durch das Testen
der Kundin nicht aufgedeckt werden konnten oder erst durch komplexe
Daten- oder Prozesskonstellationen zu Stande kamen.
Die durch
giordano.ch ag erbrachten Leistungen gelten als abgenommen, wenn die
Funktionsprüfung innerhalb der genannten Frist von 30 Kalendertagen aus
einem von der Kundin zu vertretenden Grund nicht durchgeführt wurde oder
wenn die Kundin nach erfolgreicher Funktionsprüfung die Abnahme nicht
unverzüglich schriftlich erklärt. Eine Verweigerung der Abnahme durch
die Kundin ist rechtlich nicht erlaubt. Die Funktion oder Software gilt
aber nicht automatisch als ausgeliefert, wenn die Kundin diese nutzt
oder genutzt hat. Falls die Kundin die Funktion oder Software ohne
Funktionsprüfung nutzt oder genutzt hat, entbindet dies die Kundin nicht
von einer ordentlichen Funktionsprüfung sowie der Meldefrist von 30
Kalendertagen bei Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten
Anforderungen. Einzelne Teilleistungen können gesondert geprüft und
abgenommen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden
ist. Weitere Einzelheiten zu Art, Umfang und Dauer der Funktionsprüfung
können separat schriftlich vereinbart werden.
Das Beheben von
Fehlern, die nicht mit den vereinbarten Leistungen in Zusammenhang
stehen fallen nicht in die Nachbesserungspflicht (Bugfix). Die
giordano.ch ag behebt nur Fehler kostenlos, die eindeutig einer
vereinbarten Leistung zugeordnet werden können.
Vergütung und Zahlung
In
Offerten und Auftragsbestätigungen errechnete Gesamtpreise verstehen
sich als Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer. Verpackungs- und
Frachtkosten sowie Reise- und Übernachtungskosten vergütet die Kundin
gemäss den Sätzen der jeweils gültigen Preisliste, mindestens jedoch 70
Rappen pro km, CHF 120.- pro Reisestunde, CHF 30.- pro
Mittag-/Abendessen und CHF 130.- pro Übernachtung.
Grundlage für
eine Offerte sind immer die vom Auftraggeber erhaltenen Detailangaben.
Sollte sich die Dauer eines Projekts durch ein Verschulden des Kunden
verzögern, behält sich die giordano.ch ag vor, vereinbarte Preise in dem
Umfang zu erhöhen, wie sich Gehälter, Einkaufspreise oder ähnliche
Beschaffungskosten im Laufe der eingetretenen Verzögerung erhöht haben.
Sind im Laufe einer Projektabwicklung gegenüber ursprünglichen
Anforderungen und Spezifikationen Anpassungsarbeiten erforderlich, so
sind diese durch die Kundin zu den üblichen Stundensätzen zu vergüten,
sofern nichts etwas anderes vereinbart ist.
Die giordano.ch ag
ist berechtigt, An- oder Teilzahlungen in Rechnung zu stellen, welche
als Zahlungskonditionen in der Offerte oder Auftragsbestätigung vermerkt
sind. Sie behält sich grundsätzlich vor, die Zahlungsfrist auf 10 Tage
festzusetzen. Die Anzahlung wird im Verhältnis zum Gesamtbetrag
festgelegt, die Teilzahlungen richten sich nach der Anzahl bereits
geleisteter Stunden. Für den Fall eines Zahlungsverzugs oder
unvollständigen Zahlung durch die Kundin, behält sich die giordano.ch ag
das Recht vor, die Arbeiten oder bereits bezahlte Leistungen
zurückzufordern und deren Nutzung oder den Betrieb bis zur vollständigen
Vertragserfüllung zu sperren.
Sofern eine Vergütung nicht
vereinbart ist, vergütet die Kundin der giordano.ch ag die aufgewendete
Arbeitszeit mit den Stunden- oder Tagessätzen entsprechend der jeweils
gültigen Preisliste oder gemäss bereits getroffenen Vereinbarungen zzgl.
Mehrwertsteuer.
Die Zahlung wird ohne Abzug fällig und Erfolg
innerhalt der vertraglich vereinbarten Zahlungsfristen und -Konditionen.
Dienstleistungen seitens der giordano.ch ag, die vereinbart, vom Kunden
aber nicht abgerufen werden, sind nach angemessener Fristsetzung durch
die giordano.ch ag vom Kunden gleichwohl zu vergüten. Bei Zahlungsverzug
sind - vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens -
Verzugszinsen in Höhe von 5% zu zahlen.
Die Aufrechnung mit
Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Gegenstande, die an die
Kundin zu übereignen sind, verbleiben bis zur vollständigen Zahlung im
Eigentum der giordano.ch ag.
Aufträge an Dritte erteilen wir im
Namen der Kundin. Erfolgen Auftrag und Verrechnung über die giordano.ch
ag, verpflichtet sich die Kundin in jedem Fall, die Kosten an die
giordano.ch ag zurückzuerstatten. Für Aufträge an Dritte, welche die
Kundin selbst den Auftrag erteilt, übernimmt die giordano.ch ag keine
Verantwortung. Für Forderungen Dritter, welche der Kundin direkt in
Rechnung gestellt werden, übernimmt die giordano.ch ag keine
Verpflichtungen.
Gewährleistung für kauf- oder werkvertragliche Leistungen
Die
giordano.ch ag gewährleistet, dass ihre Leistungen nicht mit Mängeln
behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen
oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Eine unerhebliche Minderung des Werts oder der Tauglichkeit bleibt
ausser Betracht. Der Kundin ist bekannt, dass es nach dem Stand der
Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern völlig freies
Softwareprogramm zu erstellen.
Massgeblich für den
Funktionsumfang und die Beschaffenheit der von der giordano.ch ag
gelieferten Software sind die vereinbarten Anforderungen und
Spezifikationen. Es besteht kein Anspruch der Kundin auf Leistungen, die
nicht Leistungsinhalt dieser Anforderungen und Spezifikationen waren.
Die
Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate und beginnt mit der Abnahme der
jeweiligen Leistung oder Teilleistung. Mängel, die nicht schon in einer
Annahmeerklärung aufgeführt wurden, hat der Kunde unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu
melden. Rügt der Kunde mehrere Mängel, so hat er sämtliche Mängel in
einer umfassenden, vollständigen und je Mangel konkreten Auflistung
darzulegen.
Reproduzierbare Mängel, die vor Ablauf der
Gewährleistungsfrist ordnungsgemäss gemeldet werden, beseitigt die
giordano.ch ag innerhalb angemessener Frist auf eigene Kosten (Bugfix).
Ergibt eine Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt oder nicht durch
die giordano.ch ag zu vertreten ist, kann die giordano.ch ag eine
Aufwandserstattung nach ihren allgemeinen Stundensätzen zuzüglich
notwendiger Auslagen verlangen.
Allgemeine Reklamationen sind
innert 10 Tagen nach Erhalt der Arbeiten und/oder Produkte schriftlich
an die giordano.ch ag zu richten. Reklamationen bei Leistungen Dritter,
zu deren Beschaffung die giordano.ch ag lediglich als Vermittler
aufgetreten ist, liegen in der Verantwortung der Kundin. Die giordano.ch
ag setzt sich in diesem Falle als Vermittler und mit ihrem ganzen
Know-how für eine faire Regelung zwischen der Kundin und Dritten ein.
Die giordano.ch ag kann jedoch für allfällig entstandene Schäden nicht
belangt werden.
Unterlagen, Vorlagen, Spezifikationen, Protokolle
Die
giordano.ch ag übernimmt die Aufbewahrung der durch sie erstellten
Vorlagen/Daten für die Mindestdauer eines Jahres. Nach Beendigung des
Auftrages wird die Aufbewahrung der Vorlagen/ Daten für die Mindestdauer
eines Jahres von uns garantiert. Nach 3 Jahren ist die giordano.ch ag
frei, die von ihr erstellten Vorlagen/Daten zu vernichten.
Lieferfristen/Termine
Fest
zugesicherte Termine gelten nur, wenn die erforderlichen
Unterlagen/Informationen der Kundin vereinbarungsgemäss bei der
giordano.ch ag eintreffen und die Kundin die vereinbarten Termine selbst
einhält. Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte
Kundenunterlagen, durch Änderungswünsche der Kundin oder durch
Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen,
übernimmt die giordano.ch ag keine Haftung. Überschreitungen des
Termins, welche die giordano.ch ag nicht verschuldet (z. B.
Betriebsstörungen, Stromunterbruch etc. sowie alle Fälle höherer
Gewalt), berechtigen die Kundin nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder
die giordano.ch ag wegen entstandenen Schadens verantwortlich zu machen.
Urheberrecht/Nutzung
Die
Kundin anerkennt ausdrücklich, dass das geistige Eigentum, insbesondere
das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit durch die
giordano.ch ag geschaffenen Werke und Programmierleistungen, bei der
giordano.ch ag verbleiben. Ohne ein ausdrückliches Einverständnis der
giordano.ch ag dürfen keinerlei Änderungen an den durch die giordano.ch
ag ausgeführten Programmierarbeiten (am Quellcode) vorgenommen werden.
Mit der Begleichung des Honorars erwirbt die Kundin ein Nutzungsrecht.
Unter Nutzungsrecht versteht die giordano.ch ag den Umfang der
vorgesehenen Nutzung, wie diese von der Kundin bei Auftragserteilung
definiert wurde. Jede weitergehende Nutzung, auch eine Folgenutzung oder
Adaptation für andere Anwendungen etc., welche zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung nicht vorgesehen war, ist zusätzlich honorar- oder
kostenpflichtig. Die Höhe des Zusatzhonorars richtet sich nach der
wirtschaftlichen Bedeutung der Nutzungserweiterung. Nach Auflösung der
Zusammenarbeit ist die Nutzung nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis
der giordano.ch ag möglich.
Die Tätigkeit für die Kundin darf
die giordano.ch ag für ihr eigenes Marketing oder für ihre eigene
Werbung und ohne vorgängige Absprache mit der Kundin erwähnen oder in
der Presse veröffentlichen. Darüber hinaus ist die giordano.ch ag
berechtigt, die von ihr für die Kundin entwickelten Projekte, Programme
und Anwendungen in ihren eigenen Werbe- und Kommunikationsmitteln
abzubilden und zu beschreiben.
Rechtsabklärungen
Im Bereich
Produktedeklaration, des Muster- und Markenschutzes ist es Obliegenheit
der Kundin, die rechtlichen Abklärungen vorzunehmen, welche die
Rechtssicherheit in allen Belangen garantieren. Bei allen
Gestaltungselementen (Signete, Fotos, Illustrationen, Formdesign etc.),
Texten und digitalen Daten, welche von der Kundin angeliefert wurden,
geht die giordano.ch ag davon aus, dass die Kundin im Besitz der
entsprechenden Nutzungsrechte ist. Für allfällige Rechtsverletzungen in
diesem Zusammenhang lehnt diegiordano.ch ag jegliche Verantwortung ab.
Teilnichtigkeit
Die
teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedarf einer schriftlichen Vereinbarung mit der
Kundin. Sie lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand
Der
gemäss diesen Geschäftsbedingungen abgeschlossene Vertrag untersteht
ausschliesslich Schweizerischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten
sind die Gerichte an unserem Geschäftssitz zuständig.
St.Gallen 4.5.2021
Anhang zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für odoo Projekte
Vereinbarung odoo-Projekte
Diese
Vereinbarung zwischen der Kundin und der giordano.ch ag ist integraler
Bestandteil eines jeden unterzeichneten Angebotes oder einer jeden
unterzeichneten Auftragsbestätigung.
odoo Systeminstallation
Das
odoo System wird durch die giordano.ch ag als Standard-Software
installiert. Die Kundin verpflichtet sich, selbst keine Zusatzmodule zu
installieren oder Änderungen am System vorzunehmen, bis das Projekt
gemäss Auftragsbestätigung abgeschlossen und abgenommen ist. Die
giordano.ch ag erstellt eine Test- und eine Produktiv-Datenbank, welche
der Kundin als Produktiv-System übergeben wird. Die Kundin verpflichtet
sich, ohne Absprache mit giordano.ch ag keine Daten in der
Produktiv-Datenbank zu erfassen und Bewegungsdaten zu speichern, sondern
ausschliesslich die Test-Datenbank für das Testing zu nutzen. Für
Fehlfunktionen der Produktiv-Datenbank, welche durch falsch erfasste
Daten seitens der Kundin entstehen, übernimmt die giordano.ch ag keine
Haftung.
odoo System-Konfiguration und Grundeinstellungen und Stammdaten
Als
Basis für die System-Konfiguration gilt das Dokument „Pflichtenheft“
oder eine einzelne Anforderung mit Spezifikation (PDF) als integraler
Bestandteil der Auftragsbestätigung. In diesem Dokument (in diesen
Dokumenten) sind sämtliche Funktionen beschrieben, welche durch die
giordano.ch ag konfiguriert werden. Die Kundin verpflichtet sich, keine
Änderungen an den Einstellungen des Systems sowie der Konfiguration der
Haupt- und Zusatzmodule vorzunehmen. Greift die Kundin in die
Konfiguration des Systems oder von Haupt- und Zusatzmodulen ein und
kommt es deshalb zu Störungen oder Fehlfunktionen, wird die giordano.ch
ag dies nur dann beheben, wenn ein separater Auftrag dafür vereinbart
wird. Die Kundin liefert der giordano.ch ag ein ausgefülltes Dokument
mit allen nötigen Stammdaten (zu Unternehmen / Bank- und
Postverbindungen etc.). Diese Stammdaten werden durch die giordano.ch ag
im System eingestellt.
odoo Finanzen
Wünscht die Kundin
einen eigenen Kontenplan, so implementiert die giordano.ch ag diesen
Kontenplan nach Vorlage der Kundin. Wenn kein eigener Kontenplan
vorliegt, installiert giordano.ch ag den gesamten Kontenrahmen STERCHI
2015. Änderungen am Kontenplan nimmt die Kundin danach selbst vor oder
die giordano.ch führt dies im Rahmen eines separaten Auftrages aus. Die
giordano.ch ag konfiguriert die MWST. Installierter
Kontenplan/Kontenrahmen, die Konfiguration der MWST sowie die erfassten
Bank- und Postkonten mit entsprechenden Journalen (odoo Finanzmittel
zusätzlich zu Konten im Kontenplan) werden durch die Kundin abgenommen.
odoo HR/Personal
Konfigurationsarbeiten
im Bereich HR/Personal sowie die Einstellung von Master- und Demodaten
werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1).
odoo Projektmanagement
Konfigurationsarbeiten
im Bereich Projektmanagement sowie die Einstellung von Master- und
Demodaten werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt
1).
odoo Verkauf
Konfigurationsarbeiten im Bereich Verkauf
sowie die Einstellung von Master- und Demodaten werden basierend auf
einer Anforderung/Spezifikation erstellt. Die Templates basieren auf
odoo Standard-Feldern sowie der odoo Standard-Darstellung. Individuelle
Kundentemplates sind möglich, müssen aber bezüglich Funktion,
Datenbankfeldern sowie der grafischen Darstellung separat spezifiziert
und offeriert werden 1).
odoo CRM
Konfigurationsarbeiten im
Bereich CRM sowie die Einstellung von Master- und Demodaten werden
basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1).
odoo Einkauf
Konfigurationsarbeiten
im Bereich Einkauf sowie die Einstellung von Master- und Demodaten
werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1).
odoo Produkte
Konfigurationsarbeiten
im Bereich Produkte sowie die Einstellung von Master- und Demodaten
werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt. Für die
Konfiguration der Produkte werden odoo Standard-Werte verwendet für:
Mengeneinheiten-Kategorien, Mengeneinheiten, Produkt-Kategorien, Finanz-
und Kunden-/Lieferanteninformationen auf Produkten 1).
odoo Lager
Konfigurationsarbeiten
im Bereich Lager sowie die Einstellung von Master- und Demodaten werden
basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1).
odoo Fertigung
Konfigurationsarbeiten
im Bereich Fertigung sowie die Einstellung von Master- und Demodaten
werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1).
odoo POS (Point of Sale)
Konfigurationsarbeiten
im Bereich POS sowie die Einstellung von Master- und Demodaten werden
basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1).
odoo Fahrzeugflotte
Konfigurationsarbeiten
im Bereich Fahrzeugflotte sowie die Einstellung von Master- und
Demodaten werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt
1).
odoo Tools
Konfigurationsarbeiten im Bereich Tools
sowie die Einstellung von Master- und Demodaten werden basierend auf
einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1).
odoo Berichte und Templates
im
Bereich odoo Standard-Berichte und odoo Standard-Templates sowie die
Einstellung von Master- und Demodaten werden basierend auf einer
Anforderung/Spezifikation erstellt 1).
odoo e-Commerce integriert / Magento-Bridge
Konfigurationsarbeiten
im Bereich e-Commerce integriert / Magento-Bridge sowie die Einstellung
von Master- und Demodaten werden basierend auf einer
Anforderung/Spezifikation erstellt 1).
odoo Website Builder (Webseite)
Konfigurationsarbeiten
im Bereich Website Builder sowie die Einstellung von Master- und
Demodaten werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt
1).
odoo Spezifische Anpassungen / Schnittstellen
Konfiguration
von spezifischen Anpassungen / Schnittstellen sowie die Einstellung von
Master- und Demodaten werden basierend auf einer
Anforderung/Spezifikation erstellt 1). Bei der Anbindung von
Fremdsystemen sowie der Implementation von Schnittstellen übernimmt die
giordano.ch ag das Testing odoo-seitig. Für die Installation von
Fremdsystemen, Connectoren zu odoo sowie deren Schnittstellen
kundenseitig, deren Konfiguration, Anbindung an odoo sowie das Testing
kundenseitig ist die Kundin selbst verantwortlich. Die Kundin ist
verpflichtet, diese Einstellungen für giordano.ch zu dokumentieren,
Master- und Demodaten abzunehmen oder Änderungswünsche an die
giordano.ch ag zu melden.
odoo kostenlose oder -pflichtige Zusatzmodule
Konfiguration
von kostenlosen oder -pflichtigen Zusatzmodulen sowie die Einstellung
von Master- und Demodaten werden basierend auf einer
Anforderung/Spezifikation erstellt 1). Die Kundin ist verpflichtet,
diese Einstellungen / Master- und Demodaten abzunehmen oder
Änderungswünsche an giordano.ch zu melden. Daten in Zusatzfeldern werden
nicht Modell-übergreifend übergeben.
Haftung
giordano.ch ag übernimmt keine Garantie für Software-Releases und -Zusatzmodule, die vom Hersteller zum Zeitpunkt der Implementation beim Kunden noch nicht verfügbar oder fehlerhaft sind.
odoo Datenmigration
Konfiguration
bei der Datenmigration sowie die Einstellung von Master- und Demodaten
werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1). Die
giordano.ch ag stellt der Kundin ein Excel-Dokument für den Import von
Kunden- und Produktdaten zur Verfügung inklusive Screenshots mit den
Beschreibungen der zugehörigen Felder in odoo. Die Kundin ist
verpflichtet, diese Einstellungen / Master- und Demodaten abzunehmen
oder Änderungswünsche an die giordano.ch ag zu melden.
odoo Testing / Abnahme (rollend)
Für
die Abnahme einer Funktion / eines Moduls gelten die Allgemeinen
Geschäftsbestimmungen der giordano.ch ag (oben). Arbeiten im Bereich
odoo Testing / Abnahme werden basierend auf der entsprechenden
Anforderung/Spezifikation erstellt 1). Das Testing wird rollend
durchgeführt. Korrekturen werden rollend ausgeführt. Die Kundin nimmt
die Testings und die Arbeiten von der giordano.ch ag rollend ab. Das
Testing wird der Kundin an die giordano.ch ag bestätigt. Ausgenommen
sind spezifische Testings, die mit der Kundin anders vereinbart wurden.
Die Kundin ist verpflichtet, alle Fehlfunktionen an die giordano.ch ag
zu melden. Die Kundin darf das Testing nicht verweigern.
Die
Kundin stellt giordano.ch ag während der gesamten Implementationsphase
auf Kundenseite einen Projektleiter zur Verfügung, der schon etwas mit
odoo vertraut ist.
Wokshops/TelCos mit dem Projektleiter der
Kundin: diese finden mittels TeamViewer-Sitzungen statt. Workshops bei
der Kundin vor Ort müssen in der Offerte / Austragsbestätigung separat
ausgewiesen sein und durch die Kundin bestätigt werden. Die Kundin kann
auf Wunsch jederzeit ein Angebot für zusätzliche Workshops mittels
TeamViewer-Sitzungen oder Workshops bei der Kundin vor Ort verlangen und
bestätigen. Erfolgt keine separate Bestätigung der Kundin, wird die
giordano.ch ag gemäss Allgemeinen Geschäftsbestimmungen der giordano.ch
ag (oben) vergütet.
Schulung des Projektleiters der Kundin:
diese findet mittels TeamViewer-Sitzungen während der
Implementationsphase rollend statt. Die Schulung von internen
Mitarbeitern der Kundin ist Aufgabe des Projektleiters auf Kundenseite.
Die Kundin kann auf Wunsch jederzeit ein Angebot für zusätzliche
Schulungen mittels TeamViewer-Sitzungen oder Schulungen bei der Kundin
vor Ort verlangen und bestätigen.
Die Stunden für die
Projektleitung durch die giordano.ch ag wird im Rahmen der
Auftragsbestätigung (mit integrierter Anforderung/Spezifikation oder mit
integriertem Pflichtenheft) geregelt. Beansprucht die Kundin mehr
Projektleitungsstunden als mit dem Auftrag bestätigt, kann die
giordano.ch ag jederzeit ein Angebot mit zusätzlichen
Projektleitungsstunden unterbreiten und bestätigen lassen.
odoo Standard-Software
Die
Umsetzung und Implementation erfolgt mit odoo Standard-Software
(opensource) und einer odoo Standard-Konfiguration. Die Installation und
Konfiguration basiert auf der Standard-Funktionalität von odoo. Der
Kunde akzeptiert diese Standardfunktionalität des Herstellers odoo S.A.
als Softwareabnahme. Nach der Implementation von Standardfunktionen mit
odoo-Standardsoftware oder odoo-Standardmodulen, Add-Ons oder
Zusatzmodulen auf der Produktiv-Umgebung, gilt die Softwareinstallation
als abgenommen. Die giordano.ch ag übernimmt keine Verantwortung für
Fehlfunktionen oder Bugs beim Einsatz von odoo Standardfunktionalität
oder Zusammenspiel von odoo-Modulen, Add-Ons oder Zusatzmodulen der
Community.
Wir implementieren odoo Standardfunktionalität und der Kunde akzeptiert den Funktionsumfang von odoo Standardfunktionalität. Bei Änderungen und Anpassungen von einzelnen Funktionen können in odoo auch andere Standardfunktionen betroffen sein. Der Kunde muss Änderungen testen und abnehmen. Falls unerwünschte, unerwartete oder nicht beabsichtigte Effekte festgestellt werden, muss der Kunde uns dies melden. Je Anforderung des Kunden, sind in der Folge individuelle Anpassungen nötig.
Bugfixing
Für Software-Funktionen und
Zusatzmodule, die durch die giordano.ch ag entwickelt wurden, übernimmt
die giordano.ch ag die Behebung von Bugs auf eigene Kosten.
Vorprojekt
Erwartet
die Kundin im Rahmen einer Offerte, dass kundenspezifische
Vorabklärungen, Anforderungen evaluiert, geprüft, getestet und
besprochen werden, welche über die Standard-Funktionalität von odoo
hinausgehen, erstellt die giordano.ch ag ein Angebot für ein Vorprojekt
für die Kundin. Dies sind beispielsweise das Implementieren von
Zusatzmodulen oder das Aufzeigen von kundenspezifischen Prozessen mit
Hilfe von Demodaten auf einer Testumgebung. Es obliegt der Entscheidung
der giordano.ch ag, ob sie im Rahmen von Anfragen oder Ausschreibungen
diese Leistungen auch ohne Auftragsbestätigung für ein Vorprojekt durch
die Kundin ausführen will oder nicht.
Fussnote
1) Die
Kundin ist verpflichtet, diese Einstellungen / Master- und Demodaten
abzunehmen oder Änderungswünsche an giordano.ch zu melden.
AGB
Es gelten die AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen online unter www.giordano.ch/agb, Gerichtsstand ist St.Gallen.