Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, fortan AGB’s genannt, gelten für alle Angebote und Leistungen, für die Entwicklung und Abnahme von Software sowie alle Verträge der giordano.ch ag, insbesondere für Beratung, Organisation, Entwicklung und Programmierung von Software, Modulen und EDV-Systemen, Systemanalysen, Softwareerweiterungen und -modifikationen. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Ihnen wird hiermit widersprochen. Diese vorliegenden Bedingungen werden vom Kunden auch für weitere von giordano.ch ag zu erbringende Leistungen anerkannt, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. 

Offerten / Auftragsbestätigungen
Unsere Offerten respektive Auftragsbestätigungen beruhen auf Angaben unserer Kunden sowie Erfahrungszahlen und Schätzungen. Zusatzarbeiten und nachträgliche Änderungen an bereits vereinbarten oder gelieferten Unterlagen oder zusätzlich durch Sie geforderte Leistungen werden separat ausgewiesen und verrechnet. Die Auftragsbestätigung inklusive sämtlicher integraler Dokumente bildet den Vertragsabschluss zwischen der Kundin und der giordano.ch ag. Angebote der giordano.ch ag sind freibleibend und unverbindlich. Angebotsunterlagen bleiben Eigentum der giordano.ch ag und dürfen ohne Zustimmung der giordano.ch ag weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. 

Kostendach
Wird ein Kostendach vereinbart, dann ist dieses für die Abrechnung bindend. Ein Kostendach muss jedoch im Auftrag - sei es ein gesamter Projekt-Auftrag oder auch nur die Bestätigung einer einzelnen Projektaufgabe - explizit zwischen der Auftraggeberin und giordano.ch ag vereinbart werden. Ohne diese explizite, gegenseitige Vereinbarung, kann keine Auftraggeberin auf der Abrechnung zu einem Kostendach bestehen und der effektive Aufwand ist geschuldet.

Werkvertrag oder Rahmenvertrag
Ein Auftrag, Projektauftrag oder eine Projektaufgabe gilt nur dann als Werkvertrag, wenn die Auftraggeberin ihre Anforderungen vor Unterzeichnung oder Auftragsbestätigung schon im Lastenheft mit einer sehr genauen Beschreibung der umzusetzenden Funktionen definiert hat. Es muss bereits vor Auftragsbestätigung inhaltlich, funktional und technisch unmissverständlich klar sein, was die Umsetzung erfüllen soll. Jede einzelne Projektaufgabe mit „RE-Nummer“ (Anforderungsnummer) muss ebenfalls eine sehr genaue Anforderung, technische Spezifikation und eine exakte Aufwandschätzung enthalten. Ohne solche exakten Vorgaben gilt der Auftrag, das Projekt oder auch eine einzelne Projektaufgabe nicht als Werkvertrag. Wenn nicht vor Auftragsvergabe exakt und unmissverständlich klar ist, was das Ergebnis des Auftrages ist, sondern die Anforderungen erst im Verlaufe des Projektes agil und gemeinsam erarbeitet, geändert oder erweitert werden, handelt es sich um einen Rahmenvertrag. Ein Rahmenvertrag lässt eine agile Entwicklung zu, das heisst, die Anforderungskriterien sind nicht starr, sondern ständiger und gemeinsamer Neubewertung und Anpassung unterworfen. Wenn innerhalb eines Rahmenvertrages Anforderungen, Spezifikationen und technische Vorgaben oder Projekt-Bedingungen erst im Verlaufe des Projekts erarbeitet werden, können zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung noch keine genauen Kosten definiert sein und es besteht auch noch keine Klarheit darüber, was das Ergebnis der Umsetzung genau sein soll. Innerhalb eines Rahmenvertrag kann es jedoch durchaus einzelne Projektaufgaben geben, die den Charakter eines Werkvertrag haben. Dann nämlich, wenn im Kontext einer einzelnen Projektaufgabe genaue Anforderungen, Spezifikationen und technische Vorgaben mit Aufwandschätzung vereinbart werden. In diesem Fall unterliegen nur solche einzelne Projektaufgaben dem Werkvertrag, aber nicht das gesamte Projekt.

Arbeitsgrundsätze
Als Beauftragte unserer Kunden wahren wir deren Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Wir verpflichten uns, Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren. Sämtliche uns zur Verfügung gestellten Unterlagen unserer Kunden werden streng vertraulich behandelt.

Leistungen und Verbindlichkeit
Für neue Kunden ist die erste Besprechung kostenlos und sie ist für beide Parteien unverbindlich. Unsere Leistungen erfolgen aufgrund der getroffenen Vereinbarungen in der Offerte oder Auftragsbestätigung. Ohne eine anders lautende Vereinbarung werden unsere Leistungen grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet. Mit der Erteilung eines Auftrages in schriftlicher und/oder mündlicher Form oder mit der Akzeptanz unserer Auftragsbestätigung, erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Vom Kunden angeforderte andere Leistungen sind entsprechend unseren Aufwendungen zu vergüten. 

Ausführung von Leistungen
Der Kunde benennt einen Ansprechpartner oder einen Projektleiter, der kundenseitig in Zusammenarbeit mit der giordano.ch ag die notwendigen Informationen und Entscheidungen geben oder sie herbeiführen kann. Sämtliche Willenserklärungen des Kunden in Bezug auf die Durchführung des Projekts oder die Erbringung der Leistungen sind für giordano.ch ag nur dann verbindlich, wenn sie von dem benannten Ansprechpartner abgegeben worden sind. Die Kundin ist dafür verantwortlich, dass sie ihre Mitwirkungspflichten, insbesondere bei der Durchführung von Projekten, termingerecht erbringt. Ist dies nicht der Fall, so kann giordano.ch ag nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nach ihrer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 

Wenn die Leistungen von giordano.ch ag aus mehreren Teilen oder Leistungen bestehen, erstellt die giordano.ch ag je Teil (in der Regel die Projektaufgabe eines Gesamtprojekts) eine entsprechende Anforderung und Spezifikation, welche durch die Kundin frei gegeben und abgenommen wird. Zusammen mit der Kundin erstellt giordano.ch ag einen Projektplan mit den Abhängigkeiten der Teilprojekte voneinander und deren Termine zur Fertigstellung. Unvorhergesehene Verzögerungen führen zu einer entsprechenden Verschiebung der vorgesehenen Termine ohne Anrecht der Kundin auf irgendwelche Entschädigungen. Sind Dritte an der Leistungserbringung für giordano.ch ag beteiligt, so kann ein Verzug oder eine Nicht- oder Schlechterfüllung dieser Dritten nicht zum Nachteil von giordano.ch ag geltend gemacht werden. 

Verlangt die Kundin schriftlich Änderungen der von der giordano.ch ag zu erbringenden Leistungen, so wird die giordano.ch ag einem solchen Änderungsantrag nachkommen, sofern ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Leistungsfähigkeit zumutbar ist. Wenn Änderungen zu einem erhöhten Aufwand seitens der giordano.ch ag führen, bedarf die einer einvernehmlichen schriftlichen Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich der Vergütung und eventuell vereinbarter Fristen. 

giordano.ch ag erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem jeweiligen Stand der technischen Vorbedingungen, in Abhängigkeit von technischen Rahmenbedingungen oder dem Stand der Technik ausführen. Die Art und Weise der Durchführung sowie den Arbeitsort und die Arbeitszeit bestimmt giordano.ch ag. Die Kundin ist verantwortlich dafür, dass die Systemvoraussetzungen für den Einsatz der von giordano.ch ag gelieferten Programme gegeben sind. Sollten sich durch ein Fehlen dieser Voraussetzungen Verzögerungen im Projektablauf oder zusätzliche Kosten ergeben, so geht dies zu Lasten der Kundin. 

Minderaufwand oder Mehraufwand 
Bezüglich Minderaufwand oder Mehraufwand gilt die unterzeichnete Gesamtsumme des Auftrages. In jedem Projekt werden Projektaufgaben gemäss der Kalkulation (als integrierter Bestandteil des unterzeichneten Auftrages) mit Stunden und CHF Beträgen erstellt. Sind keine Leistungen kalkuliert oder deklariert, so werden keine Leistungen erbracht. Im Rahmen der unterzeichneten Gesamtsumme des Auftrages werden Minder- und Mehraufwände ausgeglichen. Werden kalkulierte, offerierte und mit der Auftragsbestätigung unterzeichnete Positionen durch die giordano.ch ag nicht ausgeführt, so werden diese Leistungen nicht an die Kundin verrechnet. Wird bei der Ausführung die vereinbarte Gesamtsumme überschritten, behält sich die giordano.ch ag das Recht vor, den Mehraufwand zu verrechnen.

Nichterfüllung von Leistungen
Wird eine Leistung, die in der Kalkulation, in Angeboten oder in Vereinbarungen wie E-Mail, Supportanfragen oder Besprechungsprotokollen detailliert ausgewiesen ist, nicht erfüllt, so darf die Kundin nur diese Leistung abmahnen. Die giordano.ch ag hat daraufhin die Pflicht, diese Leistung zu erfüllen. Falls die Erfüllung dieser spezifischen Leistung aus technischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, verzichtet die giordano.ch ag auf die Verrechnung des bereits angefallenen Aufwandes. Die Kundin darf deshalb jedoch keine Pauschal-, à Konto- oder Schlusszahlungen zurückhalten.

Installation 
Wenn die Installation durch die giordano.ch ag ausgeführt wird, hat die Kundin dafür zu sorgen, dass der Installationsort erreichbar ist und alle Bedingungen für eine Installation gegeben sind, so dass die Installation ohne zusätzlichen Aufwand durchgeführt werden kann. Wird die Installation durch die Kundin vorgenommen, ist ausschliesslich sie selbst für die reibungslose Durchführung verantwortlich.

System- oder Softwaredokumentationen 
Die Erstellung von System- oder Softwaredokumentationen gehört ausschliesslich nur dann zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich und gegen eine gesonderte Vergütung schriftlich vereinbart worden ist.

Abnahme von werkvertraglichen Leistungen 
Die giordano.ch ag testet die programmierte oder konfigurierte Funktion auf einer Entwicklungsumgebung. Hier erfolgt eine interne Freigabe. Diese gilt nicht als Abnahme durch die Kundin. Die giordano.ch ag stellt der Kundin eine Testumgebung zur Verfügung. Die Kundin ist für das Testen auf der Testumgebung verantwortlich. Eine mit dem Auftrag vereinbarte Leistung, Software, Modulentwicklung oder programmierte Funktion muss durch die Kundin getestet und abgenommen werden, bevor diese auf das produktive System der Kundin gespielt wird. 

Innerhalb von 30 Kalendertagen, nachdem die giordano.ch ag der Kundin die Fertigstellung der Leistungen angezeigt hat, wird die Kundin die Abnahme auf dem Testsystem schriftlich erklären oder zusammen mit der giordano.ch ag eine Funktionsprüfung durchführen. Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Leistungen in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllen. Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen werden in einem gemeinsam zu erstellendem Protokoll festgehalten und von giordano.ch ag beseitigt. Danach ist die Abnahme schriftlich zu erklären oder eine weitere Funktionsprüfung wie oben geschildert durchzuführen. Als versteckte Mängel werden nur Mängel akzeptiert, die durch das Testen der Kundin nicht aufgedeckt werden konnten oder erst durch komplexe Daten- oder Prozesskonstellationen zu Stande kamen. 

Die durch giordano.ch ag erbrachten Leistungen gelten als abgenommen, wenn die Funktionsprüfung innerhalb der genannten Frist von 30 Kalendertagen aus einem von der Kundin zu vertretenden Grund nicht durchgeführt wurde oder wenn die Kundin nach erfolgreicher Funktionsprüfung die Abnahme nicht unverzüglich schriftlich erklärt. Eine Verweigerung der Abnahme durch die Kundin ist rechtlich nicht erlaubt. Die Funktion oder Software gilt aber nicht automatisch als ausgeliefert, wenn die Kundin diese nutzt oder genutzt hat. Falls die Kundin die Funktion oder Software ohne Funktionsprüfung nutzt oder genutzt hat, entbindet dies die Kundin nicht von einer ordentlichen Funktionsprüfung sowie der Meldefrist von 30 Kalendertagen bei Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen. Einzelne Teilleistungen können gesondert geprüft und abgenommen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Weitere Einzelheiten zu Art, Umfang und Dauer der Funktionsprüfung können separat schriftlich vereinbart werden. 

Das Beheben von Fehlern, die nicht mit den vereinbarten Leistungen in Zusammenhang stehen fallen nicht in die Nachbesserungspflicht (Bugfix). Die giordano.ch ag behebt nur Fehler kostenlos, die eindeutig einer vereinbarten Leistung zugeordnet werden können. 

Vergütung und Zahlung
In Offerten und Auftragsbestätigungen errechnete Gesamtpreise verstehen sich als Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Frachtkosten sowie Reise- und Übernachtungskosten vergütet die Kundin gemäss den Sätzen der jeweils gültigen Preisliste, mindestens jedoch 70 Rappen pro km, CHF 120.- pro Reisestunde, CHF 30.- pro Mittag-/Abendessen und CHF 130.- pro Übernachtung. 

Grundlage für eine Offerte sind immer die vom Auftraggeber erhaltenen Detailangaben. Sollte sich die Dauer eines Projekts durch ein Verschulden des Kunden verzögern, behält sich die giordano.ch ag vor, vereinbarte Preise in dem Umfang zu erhöhen, wie sich Gehälter, Einkaufspreise oder ähnliche Beschaffungskosten im Laufe der eingetretenen Verzögerung erhöht haben. Sind im Laufe einer Projektabwicklung gegenüber ursprünglichen Anforderungen und Spezifikationen Anpassungsarbeiten erforderlich, so sind diese durch die Kundin zu den üblichen Stundensätzen zu vergüten, sofern nichts etwas anderes vereinbart ist.

Die giordano.ch ag ist berechtigt, An- oder Teilzahlungen in Rechnung zu stellen, welche als Zahlungskonditionen in der Offerte oder Auftragsbestätigung vermerkt sind. Sie behält sich grundsätzlich vor, die Zahlungsfrist auf 10 Tage festzusetzen. Die Anzahlung wird im Verhältnis zum Gesamtbetrag festgelegt, die Teilzahlungen richten sich nach der Anzahl bereits geleisteter Stunden. Für den Fall eines Zahlungsverzugs oder unvollständigen Zahlung durch die Kundin, behält sich die giordano.ch ag das Recht vor, die Arbeiten oder bereits bezahlte Leistungen zurückzufordern und deren Nutzung oder den Betrieb bis zur vollständigen Vertragserfüllung zu sperren. 

Sofern eine Vergütung nicht vereinbart ist, vergütet die Kundin der giordano.ch ag die aufgewendete Arbeitszeit mit den Stunden- oder Tagessätzen entsprechend der jeweils gültigen Preisliste oder gemäss bereits getroffenen Vereinbarungen zzgl. Mehrwertsteuer. 

Die Zahlung wird ohne Abzug fällig und Erfolg innerhalt der vertraglich vereinbarten Zahlungsfristen und -Konditionen. Dienstleistungen seitens der giordano.ch ag, die vereinbart, vom Kunden aber nicht abgerufen werden, sind nach angemessener Fristsetzung durch die giordano.ch ag vom Kunden gleichwohl zu vergüten. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens - Verzugszinsen in Höhe von 5% zu zahlen. 

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Gegenstande, die an die Kundin zu übereignen sind, verbleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der giordano.ch ag. 

Aufträge an Dritte erteilen wir im Namen der Kundin. Erfolgen Auftrag und Verrechnung über die giordano.ch ag, verpflichtet sich die Kundin in jedem Fall, die Kosten an die giordano.ch ag zurückzuerstatten. Für Aufträge an Dritte, welche die Kundin selbst den Auftrag erteilt, übernimmt die giordano.ch ag keine Verantwortung. Für Forderungen Dritter, welche der Kundin direkt in Rechnung gestellt werden, übernimmt die giordano.ch ag keine Verpflichtungen.

Gewährleistung für kauf- oder werkvertragliche Leistungen
Die giordano.ch ag gewährleistet, dass ihre Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Werts oder der Tauglichkeit bleibt ausser Betracht. Der Kundin ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern völlig freies Softwareprogramm zu erstellen. 

Massgeblich für den Funktionsumfang und die Beschaffenheit der von der giordano.ch ag gelieferten Software sind die vereinbarten Anforderungen und Spezifikationen. Es besteht kein Anspruch der Kundin auf Leistungen, die nicht Leistungsinhalt dieser Anforderungen und Spezifikationen waren. 

Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate und beginnt mit der Abnahme der jeweiligen Leistung oder Teilleistung. Mängel, die nicht schon in einer Annahmeerklärung aufgeführt wurden, hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu melden. Rügt der Kunde mehrere Mängel, so hat er sämtliche Mängel in einer umfassenden, vollständigen und je Mangel konkreten Auflistung darzulegen. 

Reproduzierbare Mängel, die vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ordnungsgemäss gemeldet werden, beseitigt die giordano.ch ag innerhalb angemessener Frist auf eigene Kosten (Bugfix). Ergibt eine Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt oder nicht durch die giordano.ch ag zu vertreten ist, kann die giordano.ch ag eine Aufwandserstattung nach ihren allgemeinen Stundensätzen zuzüglich notwendiger Auslagen verlangen. 

Allgemeine Reklamationen sind innert 10 Tagen nach Erhalt der Arbeiten und/oder Produkte schriftlich an die giordano.ch ag zu richten. Reklamationen bei Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung die giordano.ch ag lediglich als Vermittler aufgetreten ist, liegen in der Verantwortung der Kundin. Die giordano.ch ag setzt sich in diesem Falle als Vermittler und mit ihrem ganzen Know-how für eine faire Regelung zwischen der Kundin und Dritten ein. Die giordano.ch ag kann jedoch für allfällig entstandene Schäden nicht belangt werden. 

Unterlagen, Vorlagen, Spezifikationen, Protokolle
Die giordano.ch ag übernimmt die Aufbewahrung der durch sie erstellten Vorlagen/Daten für die Mindestdauer eines Jahres. Nach Beendigung des Auftrages wird die Aufbewahrung der Vorlagen/ Daten für die Mindestdauer eines Jahres von uns garantiert. Nach 3 Jahren ist die giordano.ch ag frei, die von ihr erstellten Vorlagen/Daten zu vernichten.

Lieferfristen/Termine
Fest zugesicherte Termine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen/Informationen der Kundin vereinbarungsgemäss bei der giordano.ch ag eintreffen und die Kundin die vereinbarten Termine selbst einhält. Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Kundenunterlagen, durch Änderungswünsche der Kundin oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, übernimmt die giordano.ch ag keine Haftung. Überschreitungen des Termins, welche die giordano.ch ag nicht verschuldet (z. B. Betriebsstörungen, Stromunterbruch etc. sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen die Kundin nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die giordano.ch ag wegen entstandenen Schadens verantwortlich zu machen.

Urheberrecht/Nutzung
Die Kundin anerkennt ausdrücklich, dass das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit durch die giordano.ch ag geschaffenen Werke und Programmierleistungen, bei der giordano.ch ag verbleiben. Ohne ein ausdrückliches Einverständnis der giordano.ch ag dürfen keinerlei Änderungen an den durch die giordano.ch ag ausgeführten Programmierarbeiten (am Quellcode) vorgenommen werden. Mit der Begleichung des Honorars erwirbt die Kundin ein Nutzungsrecht. Unter Nutzungsrecht versteht die giordano.ch ag den Umfang der vorgesehenen Nutzung, wie diese von der Kundin bei Auftragserteilung definiert wurde. Jede weitergehende Nutzung, auch eine Folgenutzung oder Adaptation für andere Anwendungen etc., welche zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorgesehen war, ist zusätzlich honorar- oder kostenpflichtig. Die Höhe des Zusatzhonorars richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Nutzungserweiterung. Nach Auflösung der Zusammenarbeit ist die Nutzung nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der giordano.ch ag möglich.

Die Tätigkeit für die Kundin darf die giordano.ch ag für ihr eigenes Marketing oder für ihre eigene Werbung und ohne vorgängige Absprache mit der Kundin erwähnen oder in der Presse veröffentlichen. Darüber hinaus ist die giordano.ch ag berechtigt, die von ihr für die Kundin entwickelten Projekte, Programme und Anwendungen in ihren eigenen Werbe- und Kommunikationsmitteln abzubilden und zu beschreiben. 

Rechtsabklärungen
Im Bereich Produktedeklaration, des Muster- und Markenschutzes ist es Obliegenheit der Kundin, die rechtlichen Abklärungen vorzunehmen, welche die Rechtssicherheit in allen Belangen garantieren. Bei allen Gestaltungselementen (Signete, Fotos, Illustrationen, Formdesign etc.), Texten und digitalen Daten, welche von der Kundin angeliefert wurden, geht die giordano.ch ag davon aus, dass die Kundin im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnt diegiordano.ch ag jegliche Verantwortung ab.

Teilnichtigkeit
Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf einer schriftlichen Vereinbarung mit der Kundin. Sie lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand
Der gemäss diesen Geschäftsbedingungen abgeschlossene Vertrag untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten sind die Gerichte an unserem Geschäftssitz zuständig.

St.Gallen 4.5.2021

 

Anhang zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für odoo Projekte


Vereinbarung odoo-Projekte
Diese Vereinbarung zwischen der Kundin und der giordano.ch ag ist integraler Bestandteil eines jeden unterzeichneten Angebotes oder einer jeden unterzeichneten Auftragsbestätigung.

odoo Systeminstallation 
Das odoo System wird durch die giordano.ch ag als Standard-Software installiert. Die Kundin verpflichtet sich, selbst keine Zusatzmodule zu installieren oder Änderungen am System vorzunehmen, bis das Projekt gemäss Auftragsbestätigung abgeschlossen und abgenommen ist. Die giordano.ch ag erstellt eine Test- und eine Produktiv-Datenbank, welche der Kundin als Produktiv-System übergeben wird. Die Kundin verpflichtet sich, ohne Absprache mit giordano.ch ag keine Daten in der Produktiv-Datenbank zu erfassen und Bewegungsdaten zu speichern, sondern ausschliesslich die Test-Datenbank für das Testing zu nutzen. Für Fehlfunktionen der Produktiv-Datenbank, welche durch falsch erfasste Daten seitens der Kundin entstehen, übernimmt die giordano.ch ag keine Haftung.

odoo System-Konfiguration und Grundeinstellungen und Stammdaten
Als Basis für die System-Konfiguration gilt das Dokument „Pflichtenheft“ oder eine einzelne Anforderung mit Spezifikation (PDF) als integraler Bestandteil der Auftragsbestätigung. In diesem Dokument (in diesen Dokumenten) sind sämtliche Funktionen beschrieben, welche durch die giordano.ch ag konfiguriert werden. Die Kundin verpflichtet sich, keine Änderungen an den Einstellungen des Systems sowie der Konfiguration der Haupt- und Zusatzmodule vorzunehmen. Greift die Kundin in die Konfiguration des Systems oder von Haupt- und Zusatzmodulen ein und kommt es deshalb zu Störungen oder Fehlfunktionen, wird die giordano.ch ag dies nur dann beheben, wenn ein separater Auftrag dafür vereinbart wird. Die Kundin liefert der giordano.ch ag ein ausgefülltes Dokument mit allen nötigen Stammdaten (zu Unternehmen / Bank- und Postverbindungen etc.). Diese Stammdaten werden durch die giordano.ch ag im System eingestellt.

odoo Finanzen
Wünscht die Kundin einen eigenen Kontenplan, so implementiert die giordano.ch ag diesen Kontenplan nach Vorlage der Kundin. Wenn kein eigener Kontenplan vorliegt, installiert giordano.ch ag den gesamten Kontenrahmen STERCHI 2015. Änderungen am Kontenplan nimmt die Kundin danach selbst vor oder die giordano.ch führt dies im Rahmen eines separaten Auftrages aus. Die giordano.ch ag konfiguriert die MWST. Installierter Kontenplan/Kontenrahmen, die Konfiguration der MWST sowie die erfassten Bank- und Postkonten mit entsprechenden Journalen (odoo Finanzmittel zusätzlich zu Konten im Kontenplan) werden durch die Kundin abgenommen. 

odoo HR/Personal
Konfigurationsarbeiten im Bereich HR/Personal sowie die Einstellung von Master- und Demodaten werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1).
odoo Projektmanagement
Konfigurationsarbeiten im Bereich Projektmanagement sowie die Einstellung von Master- und Demodaten werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1).

odoo Verkauf
Konfigurationsarbeiten im Bereich Verkauf sowie die Einstellung von Master- und Demodaten werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt. Die Templates basieren auf odoo Standard-Feldern sowie der odoo Standard-Darstellung. Individuelle Kundentemplates sind möglich, müssen aber bezüglich Funktion, Datenbankfeldern sowie der grafischen Darstellung separat spezifiziert und offeriert werden 1).

odoo CRM
Konfigurationsarbeiten im Bereich CRM sowie die Einstellung von Master- und Demodaten werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1).

odoo Einkauf
Konfigurationsarbeiten im Bereich Einkauf sowie die Einstellung von Master- und Demodaten werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1).

odoo Produkte
Konfigurationsarbeiten im Bereich Produkte sowie die Einstellung von Master- und Demodaten werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt. Für die Konfiguration der Produkte werden odoo Standard-Werte verwendet für: Mengeneinheiten-Kategorien, Mengeneinheiten, Produkt-Kategorien, Finanz- und Kunden-/Lieferanteninformationen auf Produkten 1).

odoo Lager
Konfigurationsarbeiten im Bereich Lager sowie die Einstellung von Master- und Demodaten werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1).

odoo Fertigung
Konfigurationsarbeiten im Bereich Fertigung sowie die Einstellung von Master- und Demodaten werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1).

odoo POS (Point of Sale)
Konfigurationsarbeiten im Bereich POS sowie die Einstellung von Master- und Demodaten werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1).

odoo Fahrzeugflotte
Konfigurationsarbeiten im Bereich Fahrzeugflotte sowie die Einstellung von Master- und Demodaten werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1).

odoo Tools
Konfigurationsarbeiten im Bereich Tools sowie die Einstellung von Master- und Demodaten werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1).

odoo Berichte und Templates
im Bereich odoo Standard-Berichte und odoo Standard-Templates sowie die Einstellung von Master- und Demodaten werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1).

odoo e-Commerce integriert / Magento-Bridge
Konfigurationsarbeiten im Bereich e-Commerce integriert / Magento-Bridge sowie die Einstellung von Master- und Demodaten werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1).

odoo Website Builder (Webseite)
Konfigurationsarbeiten im Bereich Website Builder sowie die Einstellung von Master- und Demodaten werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1).

odoo Spezifische Anpassungen / Schnittstellen
Konfiguration von spezifischen Anpassungen / Schnittstellen sowie die Einstellung von Master- und Demodaten werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1). Bei der Anbindung von Fremdsystemen sowie der Implementation von Schnittstellen übernimmt die giordano.ch ag das Testing odoo-seitig. Für die Installation von Fremdsystemen, Connectoren zu odoo sowie deren Schnittstellen kundenseitig, deren Konfiguration, Anbindung an odoo sowie das Testing kundenseitig ist die Kundin selbst verantwortlich. Die Kundin ist verpflichtet, diese Einstellungen für giordano.ch zu dokumentieren, Master- und Demodaten abzunehmen oder Änderungswünsche an die giordano.ch ag zu melden.

odoo kostenlose oder -pflichtige Zusatzmodule
Konfiguration von kostenlosen oder -pflichtigen Zusatzmodulen sowie die Einstellung von Master- und Demodaten werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1). Die Kundin ist verpflichtet, diese Einstellungen / Master- und Demodaten abzunehmen oder Änderungswünsche an giordano.ch zu melden. Daten in Zusatzfeldern werden nicht Modell-übergreifend übergeben.

Haftung
giordano.ch ag übernimmt keine Garantie für Software-Releases und -Zusatzmodule, die vom Hersteller zum Zeitpunkt der Implementation beim Kunden noch nicht verfügbar oder fehlerhaft sind.

odoo Datenmigration
Konfiguration bei der Datenmigration sowie die Einstellung von Master- und Demodaten werden basierend auf einer Anforderung/Spezifikation erstellt 1). Die giordano.ch ag stellt der Kundin ein Excel-Dokument für den Import von Kunden- und Produktdaten zur Verfügung inklusive Screenshots mit den Beschreibungen der zugehörigen Felder in odoo. Die Kundin ist verpflichtet, diese Einstellungen / Master- und Demodaten abzunehmen oder Änderungswünsche an die giordano.ch ag zu melden.

odoo Testing / Abnahme (rollend)
Für die Abnahme einer Funktion / eines Moduls gelten die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen der giordano.ch ag (oben). Arbeiten im Bereich odoo Testing / Abnahme werden basierend auf der entsprechenden Anforderung/Spezifikation erstellt 1). Das Testing wird rollend durchgeführt. Korrekturen werden rollend ausgeführt. Die Kundin nimmt die Testings und die Arbeiten von der giordano.ch ag rollend ab. Das Testing wird der Kundin an die giordano.ch ag bestätigt. Ausgenommen sind spezifische Testings, die mit der Kundin anders vereinbart wurden. Die Kundin ist verpflichtet, alle Fehlfunktionen an die giordano.ch ag zu melden. Die Kundin darf das Testing nicht verweigern.

Die Kundin stellt giordano.ch ag während der gesamten Implementationsphase auf Kundenseite einen Projektleiter zur Verfügung, der schon etwas mit odoo vertraut ist. 

Wokshops/TelCos mit dem Projektleiter der Kundin: diese finden mittels TeamViewer-Sitzungen statt. Workshops bei der Kundin vor Ort müssen in der Offerte / Austragsbestätigung separat ausgewiesen sein und durch die Kundin bestätigt werden. Die Kundin kann auf Wunsch jederzeit ein Angebot für zusätzliche Workshops mittels TeamViewer-Sitzungen oder Workshops bei der Kundin vor Ort verlangen und bestätigen. Erfolgt keine separate Bestätigung der Kundin, wird die giordano.ch ag gemäss Allgemeinen Geschäftsbestimmungen der giordano.ch ag (oben) vergütet.

Schulung des Projektleiters der Kundin: diese findet mittels TeamViewer-Sitzungen während der Implementationsphase rollend statt. Die Schulung von internen Mitarbeitern der Kundin ist Aufgabe des Projektleiters auf Kundenseite. Die Kundin kann auf Wunsch jederzeit ein Angebot für zusätzliche Schulungen mittels TeamViewer-Sitzungen oder Schulungen bei der Kundin vor Ort verlangen und bestätigen. 

Die Stunden für die Projektleitung durch die giordano.ch ag wird im Rahmen der Auftragsbestätigung (mit integrierter Anforderung/Spezifikation oder mit integriertem Pflichtenheft) geregelt. Beansprucht die Kundin mehr Projektleitungsstunden als mit dem Auftrag bestätigt, kann die giordano.ch ag jederzeit ein Angebot mit zusätzlichen Projektleitungsstunden unterbreiten und bestätigen lassen.

odoo Standard-Software
Die Umsetzung und Implementation erfolgt mit odoo Standard-Software (opensource) und einer odoo Standard-Konfiguration. Die Installation und Konfiguration basiert auf der Standard-Funktionalität von odoo. Der Kunde akzeptiert diese Standardfunktionalität des Herstellers odoo S.A. als Softwareabnahme. Nach der Implementation von Standardfunktionen mit odoo-Standardsoftware oder odoo-Standardmodulen, Add-Ons oder Zusatzmodulen auf der Produktiv-Umgebung, gilt die Softwareinstallation als abgenommen. Die giordano.ch ag übernimmt keine Verantwortung für Fehlfunktionen oder Bugs beim Einsatz von odoo Standardfunktionalität oder Zusammenspiel von odoo-Modulen, Add-Ons oder Zusatzmodulen der Community. 

Wir implementieren odoo Standardfunktionalität und der Kunde akzeptiert den Funktionsumfang von odoo Standardfunktionalität. Bei Änderungen und Anpassungen von einzelnen Funktionen können in odoo auch andere Standardfunktionen betroffen sein. Der Kunde muss Änderungen testen und abnehmen. Falls unerwünschte, unerwartete oder nicht beabsichtigte Effekte festgestellt werden, muss der Kunde uns dies melden. Je Anforderung des Kunden, sind in der Folge individuelle Anpassungen nötig.

Bugfixing
Für Software-Funktionen und Zusatzmodule, die durch die giordano.ch ag entwickelt wurden, übernimmt die giordano.ch ag die Behebung von Bugs auf eigene Kosten. 

Vorprojekt
Erwartet die Kundin im Rahmen einer Offerte, dass kundenspezifische Vorabklärungen, Anforderungen evaluiert, geprüft, getestet und besprochen werden, welche über die Standard-Funktionalität von odoo hinausgehen, erstellt die giordano.ch ag ein Angebot für ein Vorprojekt für die Kundin. Dies sind beispielsweise das Implementieren von Zusatzmodulen oder das Aufzeigen von kundenspezifischen Prozessen mit Hilfe von Demodaten auf einer Testumgebung. Es obliegt der Entscheidung der giordano.ch ag, ob sie im Rahmen von Anfragen oder Ausschreibungen diese Leistungen auch ohne Auftragsbestätigung für ein Vorprojekt durch die Kundin ausführen will oder nicht. 

 

Fussnote
1) Die Kundin ist verpflichtet, diese Einstellungen / Master- und Demodaten abzunehmen oder Änderungswünsche an giordano.ch zu melden.


AGB
Es gelten die AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen online unter www.giordano.ch/agb, Gerichtsstand ist St.Gallen.

St.Gallen 5.5.2021